Universal-Lexicon

ALIUDLEISTUNG

Aliudleistung
[lateinisch aliud »das andere«],Privatrecht:Falschleistung, d. h. Lieferung einer anderen als der verkauften Sache. Begründet wegen Nichterfüllung Ansprüche aus §§ 320 ff. BGB; Besonderheiten beim Handelskauf (§ 378 HGB).