Universal-Lexicon

ABKINDERN

abkindern: übersetzung

ạb||kin|dern〈V. intr.; hat; umg.; DDR〉sich bei der Eheschließung vom Staat ein Darlehen zur Familiengründung auszahlen lassen, das durch die Geburt von Kindern abgegolten wird

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ạb|kin|dern<sw. V.; hat (Jargon veraltet):(in Bezug auf ein vom Staat bei der Gründung einer Familie gewährtes Darlehen) durch Kinder, die ein Elternpaar bekommt, die Rückzahlung des Darlehens erlassen bekommen:„Abkindern“ heißt das Zauberwort, mit dem bei jungen Ehepaaren die Baby-„Produktion“ in Schwung gebracht werden soll (Welt 24. 7. 78, 3).