Enzyklopadie des Eisenbahnwesens

GEBÜHREN

Gebühren: übersetzung

Gebühren,dem ursprünglichen Begriff nach nur jene öffentlichen Abgaben, die aus Anlaß einer besonderen Inanspruchnahme öffentlicher Amtstätigkeit zu zahlen sind. Die Eisenbahnen unterliegen diesen G., wie andere juristische Personen, soweit sie nicht Gebührenfreiheit genießen (s. Steuerrecht der Eisenbahnen).

Die Gegenleistung für die Inanspruchnahme staatlicher Anstalten, also insbesondere von Verkehrsanstalten, fällt nicht unter den Begriff der G. in obigem Sinn, und vermeidet deshalb die Sprache der Gesetze und der Erlasse den Ausdruck »Eisenbahngebühren«. Im gewöhnlichen Sprachgebrauch werden dagegen allerdings auch die für die Eisenbahnbeförderung, u.zw. selbst bei Privatbahnen eingehobenen Beträge als Frachtgebühren bezeichnet.


  1. gebührengebhren bersetzung decere alqmi sich fr jmd. schicken. deberi alcii od. alci reii jmdm. od. einer Sache schuldigermaen zukommen. alci[] tribuendum essei jmdm. zugeteilt...Kleines deutsch-lateinisches Handworterbuch
  2. gebührenvi и sich gebhrenподобать надлежать следоватьwie es sich gebhrt как подобает как следуетihm gebhrt Lob он заслуживает похвалы...Большой немецко-русский и русско-немецкий словарь
  3. gebührengebhrenstrong vi иem sich geb книжн. подобаstrongть надлежаstrongть слеstrongдовать wie es sichu geb как слеstrongдует как подобаstrongет ihm geb Lob он заслуstrongжива...Большой немецко-русский словарь