Enzyklopadie des Eisenbahnwesens

FAHRGESCHWINDIGKEIT

Fahrgeschwindigkeit: übersetzung

Fahrgeschwindigkeit(speed; vitesse; velocità)ist die Geschwindigkeit der Fortbewegung von Eisenbahnzügen und einzelnen Fahrzeugen. Diese wird vorherrschend in Kilometern in der Stunde oder in Metern in der Sekunde ausgedrückt. (England und Amerika: 1 englische Meile = 1609∙3m;Rußland: 1 Werst = 1066∙8m.)

Im Betrieb erweist sich gewöhnlich eine Begrenzung der F. als notwendig. Diese erfolgt mit Rücksicht auf die Bauart und den Zustand der Bahnanlage und der Fahrzeuge sowie auf die Betriebsverhältnisse.

Hinsichtlich derBahnanlageist gewöhnlich die Bauart und die Festigkeit des Oberbaues für die Bemessung der höchsten, zulässigen F. maßgebend. In den Gleisbögen hat mit Rücksicht auf die Fliehkraft eine Beschränkung der F. einzutreten, wobei die vorhandene Überhöhung in Rechnung kommt. Oberbauanlagen zeitgemäßer Ausführung gestatten bei einem Schienengewicht von rund 35kg/mHöchstgeschwindigkeiten von 90km/St,und bei 44kg/mHöchstgeschwindigkeiten von 120km/St Eine Beschränkung der F. in Gefällen ist mit Rücksicht auf den Oberbau nicht erforderlich, und in dieser Richtung sind meist nur die Bremswege maßgebend. Die höchste F., die mit Rücksicht auf die Bahnanlage gestattet ist, bezeichnet man zweckmäßig mitStreckengeschwindigkeit. Auf Strecken mit wechselnden Richtungsverhältnissen ändert sich diese oft zwischen den einzelnen Stationen.

Die Bemessung der größten, zulässigen F. derFahrzeugehängt von ihrer Bauart und dem Verhalten bei höheren F. ab. Bei Lokomotiven spielt in dieser Beziehung hauptsächlich die Führung der Lokomotive im Gleis, die Größe der überhängenden Massen, die Umdrehungszahl der gekuppelten Achsen, der Massenausgleich des Triebwerkes mit. Die größte zulässige F. der Lokomotiven wird gewöhnlich behördlich festgelegt und ist im Führerhaus angeschrieben.

Für Personenwagen bestehen keinerlei allgemeine Bestimmungen für die Höchstgeschwindigkeit. Zweiachsige Wagen mit Radständen von weniger als 5∙0msind für F. von mehr als 90km/St wohl kaum geeignet, wogegen die gebräuchlichen Drehgestell wagen durchweg für Höchstgeschwindigkeiten bis 120km/St entsprechen.

Güterwagen sind selten für größere F. als 50km/St geeignet. Für rascher fahrende Güterzüge werden gewöhnlich Bestimmungen über die Bauart der Wagen erlassen.

Örtliche Beschränkungen der F. können für das Befahren einzelner Gleisbögen von kleinem Halbmesser, kurzen Zwischengeraden, nicht genügend versicherter oder widerstandsfähiger Weichen u.s.w. notwendig werden.

Beschränkungen der F. aus Gründen der Betriebsverhältnisse werden notwendig, wenn die Sichtbarkeit der Signale, die Bremswege, die Bahnbewachung u.s.w. die Ausnützung der sonst zulässigen F. vereiteln.

Es bestehen sohin bei Führung eines Zuges verschiedene Begrenzungen der F., die ganz verschiedenen Ursachen entspringen. Um dennoch eine bestimmte Kennziffer für die F. eines Zuges zu erhalten, wurde der Begriff »Grundgeschwindigkeit« eingeführt. Es ist dies gewöhnlich die höchste für den Zug in der betreffenden Strecke zulässige F., für die sämtliche Fahrzeuge geeignet sein müssen und für die auch das Bremsausmaß bestimmt sein muß. Es bestehen jedoch auch andere Erklärungen der Grundgeschwindigkeit.

Bei vielen Verwaltungen besteht eine genaue Überwachung der F. und sind die Lokomotiven mit aufzeichnenden Geschwindigkeitsmessern versehen. Auf Gefällsstrecken wird mitunter auch die F. der Züge durch freistehende Meßvorrichtungen überwacht.

Die mittlere F. eines Zuges zwischen den Endpunkten bei Einrechnung der Aufenthalte in den Zwischenstationen wird alsReisegeschwindigkeitbezeichnet. Es ist dies ein Maß für die Beurteilung der Güte einer Eisenbahnverbindung. Je nach den vorhandenen Strecken und Betriebsverhältnissen wird die Reisegeschwindigkeit in einem gewissen Verhältnis zur Grundgeschwindigkeit stehen. Das Verhältnis der Reisegeschwindigkeit zur höchsten erreichten Geschwindigkeit (gewöhnlich die Grundgeschwindigkeit) hat Mertens denWirkungsgradder Fahrt bezeichnet. Dieser Wirkungsgrad ist an den schnellsten Zügen etwa 0∙7 bis 0∙8.


Bestimmungen über die zulässige Höchstgeschwindigkeit.


InDeutschlandsind die zulässigen F. durch die BO. wie folgt festgesetzt:


Für Hauptbahnen.


1.Personenzüge:


ohne durchgehende Bremse60km/Std.
mit durchgehender Bremse100km/Std.

Unter besonders günstigen Umständen kann von der Landesaufsichtsbehörde eine noch höhere Geschwindigkeit bewilligt werden.


2.Güterzüge45km/Std.

unter besonders günstigen Verhältnissen mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde 60km/Std.



3.Arbeitszüge45km/Std.
4.EinzelneLokomotiven50km/Std.

Die Aufsichtsbehörden können jedoch höhere Geschwindigkeiten, u. zw. bis zu der für die betreffende Lokomotivserie zugelassenen Höchstgrenze gestatten.


5. Für Probefahrten ist die Geschwindigkeit unbegrenzt.


6. ImGefällebeträgt die größte zulässige Geschwindigkeit von:


1–2110km/Std.
3–5105km/Std.
6–1100km/Std.
8–1295–85km/Std.
14–1880–70km/Std.
20–2565–55km/Std.

7. InKrümmungenbeträgt die größte zulässige Geschwindigkeit in Halbmessern von:


1200m115km/Std.
1200–1000m115–105km/Std.
900–700m100–90km/Std.
600–400m85–75km/Std.
300–180m65–45km/Std.

Für Züge, deren führende Lokomotive mit dem Tender voranfährt, ist die Höchstgeschwindigkeit mit 45, für geschobene Züge (Lokomotive am Zugende) mit 25 und bei unbewachten Wegübergängen mit 15km/Std. festgesetzt.

Für das Befahren von Weichen, Drehbrücken u.s.w. werden die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von der Aufsichtsbehörde bestimmt.


Für Nebenbahnen.


Im allgemeinen fürPersonenzüge30km/Std. auf vollspurigen Bahnen mit eigenem Bahnkörper und bei Anwendung durchgehender Bremsen 40km/Std. und mit Genehmigung der Landesaufsichtsbehörde 50km/Std.

Im Gefälle beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von:


25∙050km/Std.
30∙040km/Std.
35∙035km/Std.
40∙030km/Std.

InKrümmungenmit dem Halbmesser von:


200m50km/Std.
180m45km/Std.
150m40km/Std.
120m30km/Std.
100m25km/Std.

für geschobene Züge (Lokomotive am Zug ende) auf Strecken, wo alle Wegübergänge abgeschrankt sind 25km/Std.

auf Strecken, wo Wegübergänge ohne Schranken vorkommen 15km/Std.


II. In Österreich bestimmen die auf Grund der EBO. erlassenen Grz. derVorschriftenfür denVerkehrsdienstfolgendes:

Die auf den einzelnen Linien zulässige F. wird von der Aufsichtsbehörde festgesetzt und ist von der Bauart der Lokomotiven, den besonderen Verhältnissen der einzelnen Strecken sowie von dem auf den gebremsten Achsen ruhenden Bruttogewicht abhängig.

Im allgemeinen beträgt die Grundgeschwindigkeit auf denHauptbahnenbei:


Schnellzügen80–90km/Std.mit durchgehender
Bremse
Personenzügen65–80km/Std.mit durchgehender
Bremse
Gütereilzügen45km/Std.
Güterzügen40km/Std.

BeiNebenbahnenwird die zulässige Grundgeschwindigkeit in der Konzessionsurkunde festgesetzt und schwankt je nach der Art der Bahn und den Sicherheitsvorkehrungen zwischen 25 und 30km/Std.

Eine Herabminderung der zulässigen Geschwindigkeit hat einzutreten:

1. Bei Zügen mit verkehrt stehender Lokomotive (Schlepptender voraus) an der Spitze des Zuges (Höchstgeschwindigkeit 45km/Std.).

2. Bei Zügen, denen nachgeschoben wird (Höchstgeschwindigkeit 60km/Std.).

3. Bei geschobenen Zügen (Lokomotive am Zugende), Höchstgeschwindigkeit 25km/Std.

Für das Befahren der Weichen gilt:

Nicht gesicherteoder verschlossene Weichen dürfen von Schnell- und Personenzügen ingeraderRichtung mit höchstens 40, in dieAblenkunggestellte Weichen mit höchstens 30km/Std. befahren werden.

Vollkommen gesicherteoder gesperrte Weichen können von Schnell- und Personenzügen im ersteren Falle mit höchstens 60, im letzteren. mit höchstens 40km/Std. befahren werden.

Güterzüge dürfen Weichen gegen die Spitze in gerader Richtung mit höchstens 20, bei Fahrten in die Ablenkung mit höchstens 10km/Std. befahren.

III. Bei denbelgischen Staatsbahnenist für jede einzelne Linie die zulässige F. vorgeschrieben. Bei Personenzügen mit Dreh gestell-Lokomotive darf die zulässige F. unter keinen Umständen 120km,bei sonstigen Personenenzügen 100kmin der Stunde nicht überschreiten.

Bei »trains légers« darf die Höchstgeschwindigkeit 30kmin der Stunde nicht überschreiten, ausnahmsweise ist eine F. von 55kmfür solche Züge zulässig, wenn sie in einer Station vor Abfahrt eines Anschlußzuges ankommen sollen.

Die Höchstgeschwindigkeit für Güterzüge darf, von Ausnahmsfällen abgesehen, in denen die Verwaltung eine höhere F. zuläßt, 45kmin der Stunde nicht übersteigen.

IV. InFrankreichbestimmt der Minister auf Grund der Anträge der Verwaltungen die untersten und die Höchstgrenzen der einzuhaltenden F. Von den Verwaltungen ist gewöhnlich 120km/Std. als größte F. angesetzt.

V. Bei denitalienischen Bahnenwird (Art. 27 des Reglements vom 31. Oktober 1873) die F. vom Minister über Vorschlag der Bahnverwaltung, unter Berücksichtigung der Steigungs- und Krümmungsverhältnisse, der Ausrüstung der Bahn, der Beschaffenheit der Lokomotiven und Wagen u.s.w. festgesetzt.

In Ermangelung besonderer Anweisungen dürfen folgende Geschwindigkeiten nicht überschritten werden:

Bei Expreßzügen, Schnell- und Luxuszügen: keine besondere Einschränkung;

bei beschleunigten Personenzügen oder Approvisionierungszügen mit Westinghousebremse: 85kmi. d. Std.;

bei Personenzügen und Approvisionierungszügen ohne Westinghousebremse: 70kmi. d. Std.;

bei Güterzügen ohne Westinghousebremse: 55kmi. d. Std.

Besondere Einschränkungen bestehen noch für Züge, die von Lokomotiven in verkehrter Stellung gezogen oder die geschoben werden, ferner beim Nachschiebedienst, bei nicht avisierten Zügen u.s.w.

VI. Für dieniederländischen Bahnensind die Höchstgeschwindigkeiten für Schnellzüge mit 90km/Std.,für Personenzüge mit 60km/Std.,für gemischte Züge mit 50km/Std.,für Güterzüge mit 45km/St und für allein verkehrende Lokomotiven mit 45km/Std. fest gesetzt.

VII. In derSchweizbeträgt die zulässige F. f. d. Stunde:


I. AufHauptbahnen:


A.Für Züge mit durchgehender automatischer Bremse:


1. Personenzüge:


bis zu 44 Wagenachsen90km/Std.
von 45bis zu 52 Wagenachsen75km/Std.
von 53bis zu 60 Wagenachsen65km/Std.

2. Güterzüge:


bis zu 52 Wagenachsen75km/Std.
von 53bis zu 60 Wagenachsen65km/Std.
von 61bis zu 72 Wagenachsen45km/Std.

B.Für Züge ohne durchgehende Bremse:


1. Personenzüge bis zu60 Wagenachsen45km/Std.
2. Güterzüge bis zu120 Wagenachsen45km/Std.

Die unterA1 undB1 angeführten Achsenzahlen dürfen in dringenden Fällen ohne Minderung der F. um höchstens 20%überschritten werden.


C.Für Arbeitszüge 45km/Std.

D.im Gefälle:


1. Für Personenzüge, die mit der automatischen Bremse geführt werden:


über 10bis 12∙585km/Std.
über 12–5bis 1580km/Std.
über 15bis 17∙575km/Std.
über 17∙5bis 2070km/Std.
über 20bis 22∙565km/Std.
über 22∙5bis 2560km/Std.
über 25bis 27∙555km/Std.
über 27∙5bis 3050km/Std.

2. Für Personenzüge, die mit der Doppelbremse (automatisch und nicht automatisch) geführt werden:


über 10bis 1585km/Std.
über 20bis 22∙575km/Std.
über 22∙5bis 2570km/Std.
über 25bis 27∙465km/Std.
über 27∙5bis 3060km/Std.

3. Für Personen- und Güterzüge, die von Hand gebremst werden, auf allen Gefällen bis 3045kmf. d., Stunde.

4. Güterzüge, die mit der durchgehenden Bremse geführt werden, dürfen die für die Personenzüge festgesetzten F. bis zur Höchstgrenze von 75km/Std. einhalten.


E.In Krümmungen:


mit einem Halbmesser unter500 bis 450m85km/Std.
mit einem Halbmesser unter400 bis 350m75km/Std.
mit einem Halbmesser unter350 bis 300m70km/Std.
mit einem Halbmesser unter300 bis 250m65km/Std.
mit einem Halbmesser unter250 bis 200m55km/Std.
mit einem Halbmesser unter200 bis 180m50km/Std.

II. AufNebenbahnen(Adhäsionsbahnen),


A.falls sie eigenen Bahnkörper haben, nach der Gestaltung der Strecke:


Für Normalbahnen:


Höchstgeschwindigkeit von Zügen

In Gefällenoder in Krümmungenmitohne
mit HalbmesserndurchgehendeBremse
mkm/Std.km/Std.
0 bis 15bis herab auf 2005045
über 15 bis 25unter 200 bis 1804540
über 25 bis 40unter 180 bis 1504035
über 40 bis 50unter 150 bis 1303530
über 50 bis 60unter 130 bis 1203025
über 60 bis 70unter 120 bis 1002520

Für Schmalspurbahnen:


0 bis 15bis herab auf 2004540
über 15 bis 25unter 200 bis 1604035
über 25 bis 40unter 160 bis 1203530
über 40 bis 50unter 120 bis 903025
über 50 bis 60unter 90 bis 602520
über 60 bis 70unter 60 bis 402018

B.Wenn sie öffentliche Straßen befahren (Straßenbahnen) in engen Stadt- und Dorfstraßen 12km/Std.,

durch Ortschaften und geeignete Stadtstraßen 15km/Std.,

durch Häusergruppen und an der Peripherie der Städte 20km/Std.,

auf offener Landstraße 25km/Std. Im Gefälle werden die Zahlen wie folgt abgeändert:

In Gefällen über 30bis 5015km/Std., auf offener Landstraße 20km/Std.;

in Gefällen über 50bis 7012km/Std., auf offener Landstraße 15km/Std.;

in Gefällen über 70bis 9010km/Std., auf offener Landstraße 12km/Std.;

in Gefällen über 908km/Std.

In Krümmungen mit kleinerem Halbmesser als 75mdarf die F. nicht mehr als 20km/Std. betragen. Züge, die geschoben werden, dürfen höchstens mit einer F. von 25km/Std. fahren.


VIII. InEnglandgibt es keine Vorschrift für die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Auch die Fahrplanbücher der Eisenbahngesellschaften enthalten selten klare Bestimmungen über die zulässigen F., so daß sie dem Belieben der Lokomotivführer überlassen bleibt. Wenn ihm auch die Grundgeschwindigkeiten und kürzesten Fahrzeiten im allgemeinen bekannt sind, ist ihm doch eine Grenze der Höchstgeschwindigkeit nicht gesetzt.

Es hat sich aber die Regel herausgebildet, daß man bei Personenzügen nicht über 120km/Std.,bei Güterzügen. nicht über 80km/Std. hinausgeht.


Vergleich der in einzelnen Staaten erreichten Reisegeschwindigkeiten.


Die folgenden, dem Werke: Das deutsche Eisenbahnwesen der Gegenwart, Berlin 1911, entnommenen Tabellen zeigen die erreichten Reisegeschwindigkeiten für Strecken von über 100kmLänge.



Die folgenden Tabellen zeigen die bei langen,aufenthaltslosen Eisenbahnfahrtenerreichten Geschwindigkeiten. (Nach Prof. Dr. A.Kuntzemüller, Ztg. d. VDEV., 1912.)


Sämtliche über 150kmlangen deutschen Eisenbahnstrecken, die in derselben Zeit von einem oder mehreren Zügen aufenthaltslos durchfahren wurden.



Die längsten aufenthaltslosen Fahrten im Gebiete der acht deutschen Staatseisenbahnverwaltungen nach dem Sommerfahrplan des Jahres 1912.



Längste aufenthaltslos durchfahrene Strecken von 100 Meilen Länge und darüber inaußerdeutschenLändern.




Vergleich der längsten ohne Aufenthalt durchfahrenen Strecken in den einzelnen Ländern.



Amerikanische Eisenbahnen.


Die nachstehenden Angaben über die sieben schnellsten Züge sind der Railr. Age Gaz. vom 9. Aug. 1912 entnommen (vgl. Ztg. d. VDEV., 1913, S. 242).



Fahrgeschwindigkeit der Güterzüge.


Bei dem Bestreben nach Erreichung einer möglichst hohen Zuglast ist die F. der Güterzüge zumeist eine geringe. Dies ist aber auf den Wagenumlauf von untergeordneterer Bedeutung, weil die Aufenthaltsdauer der Güterwagen auf den Stationen die Fahrtdauer übertrifft. Je zahlreicher die Aufenthalte und je größer deren Dauer mit Rücksicht auf den Verschubdienst bemessen werden müssen, desto mehr tritt die Bedeutung der F. in den Hintergrund. Dabei bildet die fast ausschließliche Anwendung von Handbremsen ein weiteres Hindernis für die Anwendung größerer F. Im allgemeinen kommen F. von mehr als 30–40km/Std. nur bei besonders bevorzugten Güterzügen vor. Eine Ausnahme hiervon bilden die englischen Eisenbahnen, bei denen die Güterzüge meist kurz sind und in der Regel ohne Zwischenbehandlung vom Versand- zum Empfangsbahnhofe laufen. Durch den Verzicht auf größere Belastungen wird die Erreichung höherer F. als jener bei den meisten Eisenbahnen des Festlands ermöglicht.

Bosshardt-Sanzin.


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